Freckenhorster-Kreis | Sektion Aktuelles & Termine
Stellungnahme zur Studie sexuellen Missbrauchs im Bistum Münster
Stellungnahme zur Studie sexuellen Missbrauchs im Bistum Münster

Akzentuierte Anmerkungen – Notwendige Veränderungen

1. Wir drücken allen Betroffenen sexuellen Missbrauchs in kirchlichen Zusammenhängen unser Mitgefühl aus: Was ihnen angetan wurde „schreit zum Himmel“, weil ihre menschliche Würde zutiefst verletzt wurde.

2. Wir sagen Dank allen, die verantwortlichen Gewissens, ehrlichen Herzens und fachlicher Kenntnis gemäß, diesen Not-wendenden und schmerzlichen Prozess der Enttabuisierung sexuellen Missbrauchs in der Kirche angestoßen haben, sowie diese Studie für das Bistum Münster erstellt und ermöglicht haben.

3. Die „Pastoralmacht“ des Amtes in der Kirche ist von theologischer Überhöhung zu befreien. Der Dienstcharakter (Fußwaschung) und die Teamfähigkeit (Jünger*innen-Gemeinschaft) ist wesentliche Grundlage. Jegliche gegebene Macht bedarf der wirksamen Kontrolle und Begleitung.

4. „Geschlossene Systeme“ sind aufzugeben. Das gilt insbesondere für den Ausbildungsbereich, wo die Priesteramtskandidaten während des Studiums in kleinen Gruppen an Gemeinden angegliedert sein sollen.

5. Personaleinsatz muss transparent und mit echter Beteiligung des Einsatzortes erfolgen.

6. Umgang mit Schuld und Versagen – muss im Bistum und darüber hinaus neu bedacht werden: von der Bischofsgruft im Dom über die Beicht- und Bußpraxis bis zur geistlichen Begleitung – um einem geistlichen Missbrauch den Boden zu entziehen.

7. Die Thematik der Sexualität ist in Berücksichtigung der heutigen Erkenntnisse im Bereich der Humanwissenschaften, vom Bischof von Münster in die Leitungsebene der Gesamtkirche dahingehend einzubringen, dass es zu einer neuen Verortung der damit zusammenhängenden Themen in der kirchlichen Moraltheologie kommt.

8. Im Wissen um eine Unkultur des Schweigens und stillen Duldens in gemeindlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen, von der wir auch nicht frei sind und waren – nehmen wir uns selbst in die Pflicht, zu einer Kultur bewussten Hinsehens beizutragen, Betroffenen zur Seite zu stehen und die Frage des Umgangs mit Macht und Thematiken der Sexualität kritisch zu begleiten.

(auf dem Hintergrund der FK-Tagung am 23.06.22 mit Prof. K. Große Kracht)