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ARTIKEL 1:

Kirche im Licht des Anfangs

Kriterien für ein fortgesetztes Aggiornamento

von Walter Kirchschläger [Quart Nr. 2/2009]

Der 11. Oktober 1962 war für unsere Kirche eine historische Stunde. Mit seiner Ansprache zur Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils hat Johannes XXIII. dieser Kirchenversammlung nicht nur den hermeneutischen Rahmen für alle spätere Interpretation gegeben. Er hat der Kirche das Grundmodell und die Methode für ihr eigenes Leben in Erinnerung gerufen.

Damit war das entscheidende Stichwort für die Methode benannt: Aggiornamento - Verheutigung des Lebens und damit auch der Verkündigung der Kirche. Diese Kirche ist nicht ein unbeweglicher Fels in der Brandung der Zeiten, sondern ist als „pilgerndes Volk Gottes unterwegs“, wie das Konzil sagen wird.

Die Idee des Aggiornamento ist nicht ein pragmatisch methodischer Schritt. Verheutigung als Grundidee von Kirche leitet sich theologisch von der entsprechenden Absicht Gottes her, der in seiner Zuwendung zum Menschen kontinuierlich, immer neu, immer auf andere Weise zum Menschen spricht, der diese Rede in Jesus Christus inkarniert hat, sodass sie Person/Mensch wurde, und der diese Gottesrede in der Kirche, insbesondere in ihrer sakramentalen Wirklichkeit, fortführt bis zu einem Leben in Fülle jenseits dieser Welt.

Lukas konkretisiert dies in seiner Grundthese vom „Heute des Heils“, das sich im Christusgeschehen und aufgrund dessen immer neu ereignet — und zwar in je verschiedener Entfaltung. Die Verkündigung des Evangelisten ist daher nicht Erinnerung, sondern Gegenwärtigsetzung von Gottes Heil in Jesus Christus. So ist aus seiner Sicht angesichts der Botschaft der Engel euch heute in der Stadt Davids der Retter geboren (vgl. Lk 2,11). So erfüllt sich in der Synagoge von Nazaret angesichts der Verkündigung der Sendungsworte an den Verfasser des dritten Jesajabuches — nämlich Armen das Evangelium zu verkündigen und (in Anspielung an Lev 25) ein Erlassjahr des Herrn auszurufen - heute diese Botschaft unter den Zuhörenden (vgl. Lk 4,21). So erleben die Umstehenden angesichts der Heilung des Gelähmten heute ein Paradoxon — etwas, das sie noch nie gesehen haben (vgl. Lk 5,26). So erfährt das Haus des Zachäus in der Jesusbegegnung heute Gottes Heil (vgl. Lk 19,9), und heute wird der Verbrecher, der umkehrt, mit Jesus im Paradies sein (vgl. Lk 23,43). Es ist das Heute als der Augenblick des Heils, den Lukas für seine Adressatinnen und Adressaten anhand der Jesusbotschaft gestalten möchte.

Die frühe Kirche hat weder die Jesusbotschaft noch die Jesuspraxis unverändert übernommen oder wortwörtlich imitiert, sondern hat sie nach dem Bedarf ihres je neuen Umfeldes weiterentwickelt, um sie so zu „verheutigen“. Scheut die Kirche entsprechende Entscheidungen und bleibt lieber beim Bisherigen stehen, macht sie nicht nur einen methodischen Fehler, sondern sie wird ihrem dynamischen Erbe und ihrem ursprünglichen Wesenszug einer ständigen Verheutigung untreu. Zwar macht angeblich nur, wer sich nicht bewegt, keine Fehler; zugleich aber gilt: Wer stillsteht, setzt bereits den ersten Schritt zurück.

Am Beginn der Apostelgeschichte, erzählt Lukas davon, dass der Zwölferkreis ergänzt werden muss. Da Judas Iskariot durch Tod ausgeschieden ist, „muss einer von diesen mit uns Zeuge seiner Auferstehung werden“ - so überliefert Lukas ein Petruswort vor der versammelten Nachfolgegemeinschaft in Jerusalem (Apg 1,22, vgl. 1,15-26). Kriterien werden formuliert, Kandidaten werden nominiert, die Gemeinschaft wirft das Los, es fällt bekanntlich auf Matthias, und dieser wird  - so Lukas wörtlich – „den elf Aposteln hinzugezählt“ (Apg 1,26). Die Erzählung vermittelt übrigens auch paradigmatisch, wie in der frühen Kirche Menschen für Dienste ausgewählt wurden.

Diese Episode ist auf das Jahr 30 n. Chr. zu datieren. In Apg 12 wird uns eine ähnliche Situation geschildert. Herodes Agrippa legt Hand an die junge Kirche, und er lässt u.a. Jakobus, den Bruder des Johannes, mit dem Schwert hinrichten (Apg 12,1-2). Vergeblich suchen wir in der Apg nach einer Notiz darüber, dass Jakobus ersetzt wird. Anders als unmittelbar nach dem Tod und der Auferstehung Jesu im Jahr 30 wird jetzt, ungefähr 14 Jahre später, der erneut in seiner Zahl defekte Zwölferkreis nicht mehr ergänzt.

Was war passiert? Der zerstreute Textbefund lässt erkennen, dass die Bedeutung des Zwölfergremiums und seine Zeichenhaftigkeit angesichts der nachösterlichen Entwicklung verblasst und allmählich ganz entschwindet. Das ist nicht verwunderlich, steht doch in dieser Phase nicht mehr die Sammlung Israels auf dem Programm, sondern die Ausbreitung der Botschaft über Jesus Christus, und dies über die Grenzen des Judentums hinaus. Der zahlenmäßig verkleinerte Zwölferkreis ist im Auslaufen; das Strukturmodell der ersten Stunde wurde durch die Entwicklung eingeholt; es bildet zeichenhaft nicht mehr die Verkündigungssituation in einem neuen Heute ab.

Was ergibt sich aus diesem Befund? Das Leitungs-)Amt in der Kirche konnte sich von Anfang in jede neue Generation hinein verheutigen. Die Bestandsaufnahme ist aber noch nicht abgeschlossen. Machen wir gegen Ende des l. Jahrhunderts nochmals einen Schnitt durch die frühkirchlichen Überlieferungen, so erkennen wir, dass die aufgezeigte Entwicklung weitergegangen ist: Die Paulusschule spricht in dieser Zeit davon, dass die Kirche auf dem Fundament der Apostel und Propheten gegründet ist (Eph 2,20). Parallel dazu wird in den Kirchen der Pastoralbriefe das Ältesteninstitut als Grundlage ortskirchlicher Gemeindeleitung ausgebaut und mit in ihrer Aufgabenstellung noch nicht genau definierten Episkopen und Diakonen verbunden. Die kirchliche Strukturierung der Kirchen des Mt-Ev, des Mk- und des Joh-Ev folgt erneut anderen, weniger differenzierten Modellen. Denn auch die Lebenssituation dieser Kirchen war verschieden. Diese Vielfalt relativiert nicht das Amt, sondern sie konkretisiert es in die jeweilige Kirchensituation.

Etwa 20 Jahre nach der Jahrhundertwende ist uns in dieser Frage erneut ein Aggiornamento belegt. Es begegnet in einer Gemeindeanweisung im Brief des Ignatius an die Smyrnäer: „Folgt alle dem Episkopen, wie Jesus Christus dem Vater, und dem Presbyterium wie den Aposteln; die Diakone aber achtet wie Gottes Gebot. Keiner soll etwas von kirchlichen Dingen ohne den Episkopen tun.“ Die Gründe für diese Entwicklung sind uns weitgehend unbekannt. Ob sie aus Ängstlichkeit angesichts eines ausufernden Pluralismus geschah oder um aus verschiedenen Gründen einen Dienst in der Kirche zu stärken: Wir wissen es nicht. Diese Verheutigung ist die letzte in dieser Frage, und sie ist bis heute in Geltung geblieben.

Es soll aber keineswegs der Eindruck entstehen, Aggiornamento sei lediglich in organisatorischen Fragen der Kirche, in ihren Randbereichen sozusagen, die von den biblischen Ursprüngen her mitgegebene Methode. Deswegen geht es im Weiteren um zentrale Fragen von Kirche, die unmittelbar ihren Kern betreffen: nämlich ihr Christus- und ihr Gottesverständnis.

Diese Frage begleitet nach der Darstellung der Evangelien das Wirken Jesu. Die Menschen geraten angesichts seines Wortes ebenso in Staunen und Nachdenklichkeit wie angesichts seines Handelns. Der Tod Jesu am Kreuz scheint für viele jüdische Menschen eine Klarstellung zu bringen, sagt doch die eigene biblische Überlieferung, dass, wer am Holze hängt, von Gott verflucht ist (vgl. Dtn 21,23).

Aber da ist noch anderes. Vom dritten Tag nach diesem grausamen Geschehen an mehren sich die Zeugnisse derer, die sagen: Er lebt. Es sind zuerst die Frauen, die am Morgen das Grab besucht hatten, allen voran Maria von Magdala, es ist Simon Petrus, der diesen Befund nachprüft, es folgen andere aus der Nachfolgegemeinschaft Jesu, die mit ihm nach Jerusalem gezogen waren. Allmählich verdichten sich die verschiedenen Erfahrungen als unumstößliche Gewissheit: Er lebt.

Die Frage „Wer ist dieser?“ ist damit nicht beantwortet. Aber Ostern bringt neue Bewegung in diese Frage, Ostern ist ein neues Heute in der Frage nach Jesus, es ist zugleich die Grundlage für ein atemberaubendes Aggiornamento, eine vielfältige Dynamik unzähliger Versuche, Jesus von Nazaret in seiner vollumfänglichen Wirklichkeit, die angesichts von Tod und Auferstehung deutlicher in den menschlichen Blick gerückt wird, zu beschreiben. Aus der Nachfolge-gemeinschaft um den Rabbi Jesus, die mit ihm in Galiläa landauf und landab gezogen war, wird im Laufe dieser Verheutigung eine Gesinnungsgememschaft, die mit allen ihren Kräften die neue Erkenntnis über diesen Jesus als Auferstandenen bezeugt.

Es ist nicht mehr möglich, die Entwicklung der einzelnen Titel lückenlos zurück zu verfolgen, die nun mit Jesus von Nazaret verbunden werden. Der jüdischen Theologie verhaftete Menschen bringen die Messias\'orste\\ung und -erwartung der jüdischen Tradition ein und sehen sie in Jesus erfüllt, wobei es nicht schwer fällt, anhand einer neuen Lektüre verschiedener Abschnitte der Jüdischen Bibel diese Aussage schlüssig zu machen.“ [...]

Den gebildeten Hellenisten ebenso wie den griechisch sprechenden jüdischen Menschen ist präsent, dass sie den Kyrios-Titel aus der griechischen Fassung der Jüdischen Bibel kennen. Dorr ist kyrios die Übertragung des Gottesnamens. Mit dieser Beobachtung allein ergibt sich eine weite Perspektive. Hier genügt die Feststellung, dass es sich um weit mehr handelt als um einen bloßen Höflichkeitstitel. Für jene Menschen, die im griechisch-römischen Gesellschaftsgefüge beheimatet sind, bleibt angesichts der Hervorhebung des Kyrios-Titels, insbesondere angesichts der erwähnten dreiteiligen Proklamation desselben, die politische Brisanz einer solchen Sichtweise Jesu Christi nicht verborgen. Denn seit Augustus wird dieser Titel auf den römischen Kaiser bezogen, wobei die damit verbundene Divinisierungstendenz im l. Jahrhunderts kontinuierlich zunimmt.

Mit der Bezeichnung jesu als „Sohn Gottes“ greift die frühchristliche Theologie auf die ursprüngliche Jesusüberleiferung zurück. Um einem möglichen Missverständnis vorzubeugen, muss allerdings darauf hingewiesen werden, Dass die Bezeichnung „Sohn Gottes“ nicht jene Exklusivität beinhaltet, die ihr im Laufe der christlichen Theologiegeschichte zuerkannt wurde. „Sohn Gottes“ bezeichnet in der jüdischen Überlieferung zunächst das besondere Gottesverhältnis eines Menschen, der nach der Weisung Gottes, also Gott gefällig im wörtlichen Sinn, lebt. Diese Benennung ist ein Ehrentitel und erkennt einem Menschen zu, dass Gott in seinem Leben an vorrangiger Stelle steht. Was hier über „Sohn Gottes“ angedacht wird, verdichtet sich in der Wahrnehmung anhand der Osterreflexion erheblich - bis hin zur Überzeugung der frühen Kirche: Dieser Jesus von Nazaret ist der Sohn Gottes schlechthin.

Aber die Christologie entwickelt sich weiter — ein Indiz dafür, dass in den ersten Jahrzehnten nach Tod und Auferstehung Jesu die Frage seiner Stellung zu und gegenüber Gott nicht eindeutig geklärt ist. Schon Paulus kennt so genannte subordinierende und koordinierende Formeln, Texte also, in denen Jesus Christus einmal unter Gott gestellt und ein anderes Mal neben Gott platziert wird. Dies lässt darauf schließen, dass in dieser frühen Zeit beide Sichrweisen denkbar sind. Die damit verbundene Gefahr der Verwischung des Monotheismus, insbesondere bei koordinierenden Formulierungen, liegt auf der Hand.

Die Apostelgeschichte lässt erkennen, dass die Reflexion über die Gotteswirklichkeit einen Schritt weiter gegangen ist. In der Darstellung der Entwicklung der frühen Kirche legt Lukas Wert darauf, dass Gott das hinter diesem Prozess stehende handelnde Subjekt ist. Dabei fallt auf. dass der Ver-fasser die konkrete Benennung dieses Subjektes ohne erkennbare Svstematik zwischen Gott, Jesus Christus und dem Geist variiert.

Der Verfasser des lohannesevangeliums treibt diese Fragesteilung zur gerade noch tolerierbaren, extremst möglichen Variante. Zwar spricht der Evangelist kontinuierlich vom Sohn, der in seinem gesamten Wirken und Handeln auf Gott als seinen Vater ausgerichtet ist. Zugleich tastet er sich mit manchen Aussagen aber an eine neue, so zuvor nicht im Blick befindliche Grenze heran, wenn er die unmittelbare Bezogenheit zwischen Gott und Jesus hervorhebt - eine Bezogenheit, die gegenseitig ist. Sätze wie: „Ich und der Vater: Eins sind wir“ (Joh 10,30) gehören in diesen Bereich. Diese Variationsbreite des Sprechens von Vater und Sohn und einer Vorstellung von der umfassenden Gottestransparenz Jesu prägen das christologische Denken dieser Schrift.

Aber der Evangelist geht noch darüber hinaus. In der für ihn typischen Strategie der Inklusion rahmt er seine Schrift mit zwei Aussagen, die mehr als missverständlich sind. Den sein Evangelium eröffnenden Prolog beschließt der Verfasser mit den provokanten Sätzen: „Gott hat niemand jemals gesehen. Der einziggeborene Gott, der an der Brust des Vaters ruht - dieser hat ihn [Gott] ausgelegt.“ (Joh 1,18). In höchstem Maße gilt dies für den zweiten Teil der angesprochenen Klammer um das Evangelium im letzten Kapitel der Schrift. Die Thomaserzählung in Joh 20 mündet in ein umfassendes Bekenntnis dieses Jüngers gegenüber dem Auferstandenen, welches die theologisch ausgereifteste Aussage zur Gotteswirklichkeit im Neuen Testament enthält. „Mein Herr und mein Gott“ (Joh 20, 29). Der Kyrios-Titel (in aller oben schon angedeuteten ambivalenten Bedeutungsfülle) wird mit der ausdrücklichen Gottesbezeichnung verbunden und überdies mittels des Personalpronomens an die sprechende Person herangeführt. Das bedeutet: Jesus Christus hat am Gott-Sein Gottes Anteil.

Das neutestamentliche Sprechen über Gott ist damit an einen kontroversiellen Punkt gekommen. Erst die großen Konzilien des 4. und 5. Jahrhunderts werden hier einen neuen Schritt setzen können: Streng genommen sind auch die dort definierten Formeln Ausdruck einer Verheutigung, einer wahrgenommenen Notwendigkeit des Aggiornamento. Buchstabieren wir diese Formeln heute einfach nach, ohne sie weiterzudenken und ohne sie allenfalls in ein neues sprachliches Gewand zu kleiden, so betreiben wir eine Vergestrigung.


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ARTIKEL 2:

Tradition - Damit Kirche sich immer wieder erneuern kann

Schrift und Tradition ñ zwei Säulen, auf denen der Glaube ruht?

von Angelika Wilmes

Das grundlegende Missverständnis und die Konsequenzen

Die strikte Unterscheidung zwischen Schrift und Tradition, die sich – vornehmlich seit der Reformation – eingebürgert hat, ist irreführend und unzulässig. Sie leistet einem falschen Verständnis von Offenbarung Vorschub mit zwei schwerwiegenden Konsequenzen:

Zum einen liegt  die Versuchung nahe, die Bibel sozusagen als „überzeitliches“ Wort Gottes zu verstehen, das von der Tradition rein bewahrt werden muss. Der Schritt zum buchstabengetreuen Schriftverständnis ist dann schnell getan. Zum anderen bekommt die im herkömmlichen Sinn verstandene „Tradition“ in Gestalt von zeitgebundenen Dogmen – verstanden als objektive Aussagen über eindeutige Sachverhalte – ein fatales Übergewicht über die Schrift. Aufgrund solchen Denkens hat gerade die katholische Kirche ihre ganze Kraft darangesetzt, ihr dogmatisches Lehrgebäude auf dem Stand des 4. Jahrhunderts „einzufrieren“, und sie tut es noch. Dadurch führt sie – paradoxerweise – den Begriff der Tradition ad absurdum. Was sie bekämpfen und verhindern will, betreibt sie selbst: Traditionsabbruch.

Tradition – Deutung des Jesusereignisses durch die Jahrhunderte

Jede Kommunikation, sei sie mündlich oder schriftlich, ist anfällig für Missverständnisse und daher deutungsbedürftig, erst recht, wenn sie sich über zwei Jahrtausende erstreckt:

• Sprache ist oft mehrdeutig; Wortbedeutungen ändern sich.

Sachverhalte werden beim Durchlaufen der Überlieferungskette entstellt oder für spätere Generationen unverständlich. Hintergründe der Texte, Denkweisen der Entstehungszeit und unterschiedliche Textsorten werden aus Unkenntnis oder aus kirchenpolitischen Gründen nicht zum Verständnis herangezogen. Das, was Menschen in der Bibel aufgeschrieben haben – wir nennen es  „Gottes Wort“ oder „göttliche Offenbarung“ – , bedarf daher genauso der Deutung wie jedes Wort und jede Handlung eines Menschen heute, und zwar für jede Zeit immer neu.

Die Bibel – selbst ein Produkt der Tradition

Tradition – also Deutung – tritt nicht als zweiter Offenbarungsstrang zur hl. Schrift hinzu; sie geht ihr schon voraus. Schon die Apostel und Jünger interpretieren beim Weitererzählen ihre Erfahrungen mit Jesus für ihre Zuhörer. Das gleiche tun die Autoren der neutestamentlichen Schriften. Zudem haben die unterschiedlichen Quellen und theologischen Erzählstränge, die darin verarbeitet sind, vor ihrer schriftlichen Fixierung einen langen Auswahlprozess durchlaufen. Auch Auswahl ist Interpretation. So ist in Wirklichkeit das Neue Testament selbst ein Produkt der Tradition.

Tradition – ein lebendiger Prozess in Welt- und Lebensgeschichte

Sind Glaubensaussagen objektive Wiedergabe von Sachverhalten? – Ein Missverständnis

Die Katechismusfragen und -antworten, die noch vor 50 bis 60 Jahren den größten Teil des Religionsunterrichts ausmachten, suggerierten ein Glaubenswissen.  Das heißt, der gläubige Christ konnte lernen, wie es um die drei göttlichen Personen und den einen Gott bestellt war. Er konnte lernen, wie es sich mit Gottheit und Menschheit Jesu verhielt, er konnte lernen, warum Gottvater seinen Sohn als Erlöser auf die Erde geschickt hat, und auch, dass die Menschen durch die Sünde Adams der „Erbsünde“ unterworfen und damit erlösungsbedürftig geworden sind. Das heißt: Um zum Glauben zu kommen, genügte es, Sätze zu lernen, die – so meinte man – objektive Tatsachen über Gott enthielten.

Offenbarung – grundsätzlich interpretationsbedürftig

Wer meint, Gottes Wort falle in Form solch fertiger Dogmen vom Himmel, verkennt die Interpretationsstruktur der „Offenbarung“.  Im speziellen Fall des Neuen Testaments geht es um die unumgängliche Interpretation der Worte und Taten Jesu für zwei Adressatengruppen:

• für die Jünger, die nach seinem Tod an ihm irre werden und nun lernen, ihn nach dem Desaster seiner Hinrichtung im Licht der Ostererfahrung zu sehen,

• für die Christen – damals und heute – die ihn nicht mehr selbst erlebt haben.

Uns heutige Christen trennen zwei Jahrtausende von Jesus. Ohne eine lebendige deutende Tradition, die sich zum Beispiel heute moderner Methoden der Bibelauslegung bedient, können wir nicht verstehen, was sie uns zu sagen hat. Die in der Bibel auf uns gekommenen Glaubenszeugnisse der frühen Christen entarten dann zum Steinbruch, aus dem sich jeder unkritisch die passende „Wahrheit“ herauspicken kann. Noch Mitte des vorigen Jahrhunderts wurde in vielen Dogmatikvorlesungen so verfahren.

Überschaubarer erleben wir den Prozess lebendiger Tradition in unserem eigenen  Leben. In den unterschiedlichen Lebensphasen messen wir die von den Eltern und der Gemeinde übernommene Glaubenshaltung und die gelernten Glaubensinhalte an unseren Erfahrungen, unserem Wissensstand und an unserem sich ständig erweiternden Welthorizont. So sollte es wenigstens sein; denn ein Glaube, der in den Kinderschuhen steckengeblieben ist, kann nach dem Zerfall der geschlossenen religiösen Milieus nicht überdauern und ist nicht tragfähig.

Lebendige Tradition – der ständig aktualisierte Anspruch Jesu an die, die auf ihn hören

Richtig ist zwar, dass der Glaube der Kirche nicht beliebig ist. Maßstab, an dem er sich ausrichtet, sind aber nicht die als objektive Aussagen missverstandenen Dogmen. Solche Aussagen, die keiner Interpretation mehr bedürfen, gibt es nicht.
Ein Letztes, aus dem sich „richtig“ und „falsch“ zweifelsfrei herleiten lässt, ist für den Glauben nicht zugänglich. Die „Wahrheit“, das heißt die Bedeutung der „Offenbarung“ für die jeweilige Lebenswirklichkeit, muss sich jede Christengeneration in eigener Auseinandersetzung erarbeiten. Wir  müssen uns der Mühe unterziehen herauszufinden, was Jesus heute von uns fordert, was es heute heißt, Gottes Willen zu tun. Viele Dogmen werden sich dann als nicht mehr zeitgemäß oder schlicht als falsch herausstellen.
Maßstab ist auch nicht die mehr oder weniger streng wörtlich genommene Bibel. Was damals geschrieben, gepredigt und geglaubt wurde, lässt sich nicht einfach auf heute übertragen. Authentisch können wir die Schrift nur vor unserem eigenen Zeithintergrund erfahren. Wir müssen uns selbst der Aufgabe stellen, die Bibel ernsthaft nach ihrem Anspruch an uns zu befragen. Das gelingt nur, wenn die Kirche sich der Welt, in der sie lebt, vorurteilsfrei, aber nicht kritiklos öffnet und wenn sie sich vom Evangelium, von Jesus, von Gott  heute ansprechen lässt.

Fazit: Mündiger Glaube steht in kritischer Verantwortung gegenüber dem Anruf Jesu, wie ihn neutestamentliche und dogmatische Tradition vermitteln, und gegenüber dem Welt- und Menschenbild der jeweiligen Zeit. So gesehen, ist Tradition nichts Statisches, sondern lebendige Weiterführung der Offenbarung in jeder Generation.


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ARTIKEL 3:

Entschieden ratlos – Zur Situation der Kirche

von Michael Bongardt, Berlin

Vortrag zum 40. Gründungstag des Freckenhorster Kreises am 16.4.2009 in Freckenhorst

Papst Benedikt XVI. wird oft und heftig kritisiert. Man schaue nur in die letzte Nummer der Informationen des Freckenhorster Kreises. Oder denke an die scharfe Analyse von Peter Hünermann in der Herder Korrespondenz (3/2009). Sieht man von mancher Polemik antikirchlicher Kreise ab, ist die geäußerte Kritik nicht nur hart, sondern auch in vielen Punkten berechtigt. Und trotzdem: Der Papst ist nicht das Problem. Er ist lediglich das deutlichste Symptom des Problems. Oder, um den Ausgangspunkt meiner Überlegungen anders zu formulieren: Unsere Kirche hat den Papst, den sie verdient, speziell die europäische Kirche und noch mehr die deutsche Kirche, aus der er kommt.

Das muss ich erläutern. Es kommt selten vor, dass ich mich an einen Vortrag über Jahre und Jahrzehnte erinnere. Ein solches Ereignis war der Besuch von Pater Kolvenbach, dem späteren Jesuiten-General, Anfang der 80er Jahre in Köln. Er hielt einen Vortrag über die Situation der Kirche. Damals war die Nicaragua- und Befreiungstheologie-Begeisterung, von der sicher viele von Ihnen auch ergriffen waren, auf ihren Höhepunkt. Ein zentraler Satz Pater Kolvenbachs lautete: „In einiger Zeit wird uns die Kirche Lateinamerikas nicht fragen, was wir von ihr gelernt haben. Sie wird von uns wissen wollen, wie man als Christ in einer modernen Gesellschaft lebt. Denn noch ist Lateinamerika keine moderne Gesellschaft.“ Auf diese Frage haben wir bis heute keine überzeugende Antwort gefunden. Es gibt zwar den ein oder anderen Neuanfang. Aber weiter verbreitet ist eine andere Haltung: Die gesellschaftlichen Veränderungen, die auch an unseren Gemeinden nicht spurlos vorübergehen, werden in der Regel als Verlust erlebt. Als Verlust jener Form von Kirche, die sich in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts entwickelt hat – in einer in vielen Punkten noch vormodernen Gesellschaft.

Ratlosigkeit ist ein weit verbreitetes Gefühl in unserer Kirche. Und was macht man, wenn man nicht mehr weiter weiß? Am nächsten liegt der Griff nach alten Rezepten. In der Kirche dienen sie dem Versuch, gewohnte Gemeindestrukturen in der Form aufrecht zu erhalten, wie sie sich zwischen 1870 und 1960 gebildet haben. Dazu werden nicht nur alte Liturgien wiederbelebt; oder reaktionären Gruppen mit strikter Mitgliederbindung Raum gegeben, gar das Feld überlassen; selbst manche Anregungen des Freckenhorster Kreises sind vom Wunsch nach Erhaltung des Vertrauten nicht frei. Der Griff zu alten Rezepten. In genau diese Richtung zielen die Handlungen und die Theologie des momentanen Papstes. Allerdings, das mag man im vorwerfen oder zugute handelt, handelt er nicht aus Ratlosigkeit, sondern aus Überzeugung. Für ihn ist es ein erklärtes Ziel, die Kirche nicht in der heutigen Gesellschaft zu stärken, sondern gegen sie. Von Anfang war die Theologie Joseph Ratzingers durchzogen vom Ressentiment und Widerstand gegen die europäische Neuzeit.1 Genauer gesagt: Für ihn ist das neuzeitliche Freiheitsverständnis gleichbedeutend mit Willkür und Libertinismus. Den Verlust eines festen, vorgegebenen Rahmens der Wahrheit hält Joseph Ratzinger für den Sündenfall der Neuzeit. Kein Zufall, dass er sich theologisch nahezu ausschließlich auf die Patristik beruft. Allenfalls Thomas von Aquin gilt ihm noch als maßgeblicher Theologe. In dieser theologischen Welt lebt und denkt er – und empfiehlt sie unserer Gegenwart. Und manchmal empfiehlt er sich nicht nur, sondern befiehlt sie auch. All das hindert ihn nicht, seine Theologie mit modernsten Mitteln durchzusetzen. Darin ist er zwar nicht so gewandt wie sein Vorgänger, doch immerhin ist er der erste Nachfolger Petri mit einem eigenen Kanal auf „youtube“.

Nur wenig Überzeugendes hat die europäische, die deutsche Kirche diesen römisch-deutschen Ratschlägen, die oft Schläge sind, entgegenzusetzen. Denn auch unsere Kirche hat einen überzeugenden Weg in die Gegenwart noch nicht gefunden. Insofern hat sie den Papst, den sie verdient, der allzu gut zu ihr passt.

Ganz Gallien ist von den Römern besetzt – nur ein kleines Dorf… Wie gut, dass es den Freckenhorster Kreis gibt, dass es ihn seit 40 Jahren gibt! Menschen, die lieber Ratlosigkeit zugeben, als sich schlecht beraten zu lassen. Vermutlich hat Ludger Funke, als er mich zu diesem Vortrag einlud, auf den Titel eines fast 20 Jahre alten Artikels von mir zurückgegriffen. Nach zehn Jahren noch immer beeindruckt von dem Vortrag Pater Kolvenbachs plädierte ich damals dafür, mit Entschiedenheit zuzugeben, dass die Kirche noch keine angemessene Antwort auf die Fragen der modernen Gesellschaft gefunden hatte.2 Und auch Sie waren und sind, Ihr wart und seid auf der Suche nach Gestalten christlichen Glaubens und der Kirche, die der heutigen Zeit angemessen sind. Doch stehen wir noch immer am gleichen Punkt wie vor 40 Jahren hier in Freckenhorst – 30 Jahre nach Kolvenbach – 20 Jahre nach meinem Artikel? Dann gäbe es kaum etwas zu feiern. So schlimm ist es nicht. Mir scheint es möglich, heute mehr zu sehen und zu sagen als vor zwanzig Jahren. Und der Versuch, einige meiner Beobachtungen und Einschätzungen zusammenzufassen, soll mein Geburtstagsgeschenk an den Freckenhorster Kreis sein.

Seine wichtigsten Impulse und Ideen verdankt Euer und Ihr Kreis bis heute dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Die Treue zu diesem Konzil und seiner Deutung der gesamten kirchlichen Tradition ist uns als Katholiken aufgetragen – und es ist durchaus eine Freude, diese Treue zu halten. Doch was heißt das, dem Konzil die Treue zu halten? Schließlich ist auch das Konzil ist in die Jahre gekommen, seine Texte sind nicht mehr Texte unserer Gegenwart. Das zu erkennen und anzuerkennen scheint mir ganz wichtig zu sein, um Orientierung zu finden. Ich will nur in ein paar Stichworten auf die Ungleichzeitigkeit des II. Vatikanums verweisen:
  1. In den frühen sechziger Jahren war der so genannte Milieukatholizismus noch quicklebendig und zeigte allenfalls erste Krankheitserscheinungen. Die meisten Katholiken in Deutschland lebten noch katholisch – mit einer nicht immer praktizierten, aber dennoch selbstverständlichen Gemeindebindung; mit einem gehörigen Abstand zu den Protestanten; in einer katholischen Welt, die bis zum Sportverein ein römisch abgesegnetes Abbild der großen weiten Welt war – ein Abbild, an dem einem nicht alles gefiel, das aber sympathischen Stallgeruch verbreitete.
  2. Die Pluralität der Religionen war in Deutschland noch keine Alltagserfahrung. Die viel gepriesene Erklärung „Nostra Aetate“ kam nicht auf europäisches Betreiben zustande – sondern auf Drängen der Bischöfe aus arabischen Staaten, die aufgrund der Planungen für eine Erklärung zum Judentum weitere politische Repressionen fürchteten.
  3. Die auf dem Konzil so umstrittene Anerkennung der Religionsfreiheit war ebenfalls nicht zuletzt politischem Kalkül geschuldet: Indem man sie anerkannte, konnte man sie auch für sich einfordern, vor allem in den atheistisch sich gebenden Staaten des Ostblocks.
  4. Was später als „Postmoderne“ mentalitätsprägend werden sollte, gab es erst in Philosophenzirkeln. Dort sprach man bereits über die kulturelle und historische Begrenztheit jedes Denkens. Doch bis sich allgemein die Einsicht verbreitete, dass es die eine, universale Form von Rationalität nicht gibt, sollten noch Jahrzehnte vergehen.
  5. Ein letztes: Liest man die bis heute wichtige Pastoralkonstitution unvoreingenommen, erschrickt man geradezu angesichts des fast naiven Fortschrittsglaubens der damaligen Zeit. Doch wer wollte ihn den Konzilsvätern verdenken? – Der Club of Rome hatte seinen Bericht über die katastrophalen Folgen des technischen Fortschritts noch lange nicht vorgelegt.

Die Beispiele könnten vermehrt werden. Doch schon jetzt ist klar: Die Treue kann keine Buchstabentreue sein. Das wäre der gleiche Fehler, den die Traditionalisten mit etwas älteren Texten machen. Die Treue zum Konzil kann sich nur zeigen in einer kritischen Zeitgenossenschaft mit unserer Gegenwart. Einer Zeitgenossenschaft, die getragen ist vom Vertrauen, dass Gottes Geist in jeder Zeit wirkt und dort nur aufgefunden werden muss.

Was kann das heute heißen? Mit drei Impulsen möchte ich diese Frage beantworten:

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1. Weite

„Noch viele andere Zeichen, die in diesem Buch nicht aufgeschrieben sind, hat Jesus vor den Augen seiner Jünger getan.“ (Joh 20,30)

Dieser Vers aus den Osterberichten des Johannesevangeliums ist nur einer von vielen biblischen Hinweisen darauf, dass Gottes Wirken und Wirklichkeit viel weiter reicht als deren Bezeugung durch Bibel. Er öffnet die biblischen Erzählungen auf diese umfassende Wirklichkeit hin, ermutigt zur Wahrnehmung ihrer Weite. Diese Offenheit gilt es mit den Mitteln unserer Zeit wiederzugewinnen.3

Einen Weg dazu hat das Konzil eröffnet, indem es von der Heiligen Schrift als dem „Gotteswort im Menschenwort“ gesprochen hat. Die Formel verweist sowohl auf die Begrenztheit jeder menschlichen Äußerung und im gleichen Atemzug auf deren Bedeutungsreichtum. Was einst nur in einer bestimmten Form gesagt werden konnte, will zu jeder Zeit neu befragt werden auf die Fülle der Bedeutungen, die jedes begrenzte Wort in sich birgt – seien es die Worte der Schrift oder der Tradition. Bultmanns Anliegen einer „Entmythologisierung“ gilt es aufzunehmen und weiterzuentwickeln. Es muss in Theologie und Verkündigung noch viel deutlicher werden, dass die biblischen Berichte keine historische Reportage im heutigen Sinne des Wortes sind; dass die Aussagen der Tradition über das Wesen und Wirken Gottes kein unmittelbares Wissen um Gottes innerste Geheimnisse behaupten. Beides erscheint unseren postmodern geprägten Zeitgenossen zu recht als Zumutung, die einen Zugang zum Glauben schwer, wenn nicht unmöglich macht. Aber diese Zumutung ist nicht nötig, sie ist nicht einmal sinnvoll, denn sie verengt. Um es philosophisch zu sagen: Glaubensaussagen sind Sinn-, nicht Seinsaussagen. Sie sind Erzählungen, die das Begegnende nicht einfach abbilden, sondern seine Bedeutsamkeit aufschließen. Erzählungen, die denen, die glauben, Sinn erscheinen lassen. Bilder, die Menschen in ihrer Freiheit ausmalen, um in ihnen das eigene Leben zu erkennen. Geschichten, die Geschichte verständlich machen. Die biblische und lehramtliche Tradition ist ein Schatz menschlicher Erzählungen und Worte, mit denen wir uns unser Leben erschließen können.

Der traditionelle Einwand gegen diesen Vorschlag kommt uns als geübten Katholiken allen sofort in den Sinn: Es geht doch in der Glaubenstradition nicht nur um Geschichten, es geht um die Wirklichkeit hinter den Geschichten. Dieser Einwand ist allerdings kraftlos. Denn er baut einen falschen Gegensatz auf. Es gibt für uns Menschen nicht dort die „eigentliche Wirklichkeit Gottes“ und hier „nur Geschichten“. Gotteswort im Menschenwort, das heißt: Anders als in diesen Geschichten begegnet uns Gottes Wort und Wirklichkeit nicht. So wie Brot, Wein und Wasser sind auch Menschenworte Sakrament: göttlich unbegrenzte Gegenwart im Zeichen, die ohne das begrenzte Zeichen nicht wäre. In diesem Verständnis lassen sich mit den in rechter Weise gebrauchten Worten der Tradition Geschehnisse aufschließen, von denen die Tradition noch nichts wusste. So gewinnen wir die Weite der Bibel zurück, können mit der Sprache des Glaubens Gottes Wirken ausfindig machen, wo wir selbst es zunächst nicht vermutet hätten. So kann die Freude an der Freiheit menschlichen Denkens, Deutens und Glaubens wachsen.

In der so gewonnenen Weite begegnen uns dann auch die Menschen anderer Religionen in ganz neuer Weise: mit ihren Traditionen, Erzählungen, Lebensdeutungen; mit ihren oft so überzeugenden Lebenszeugnissen. In „Nostra Aetate“ wagte das Lehramt zum ersten Mal in der Kirchengeschichte, davon voll Achtung und Anerkennung zu sprechen.

Wie weitgehend aber ist solche Anerkennung möglich? Hat sie Grenzen? Vielen kirchenverbundenen Menschen ist es heute selbstverständlich, die Gleichwertigkeit anderer Religionen mit dem Christentum anzunehmen. Damit gehen sie über das Konzil, das an der Überlegenheit des christlichen Glaubens strikt festgehalten hat, hinaus. Nicht selten aber ist der Preis für diese interreligiöse Weite hoch, meines Erachtens zu hoch. Denn oft geht die Anerkennung der Anderen mit einer Relativierung des Eigenen, mit dem Verlust der Verbindlichkeit des eigenen Glaubens einher. Dies passiert vor allem dann, wenn die Wertschätzung der anderen nur damit begründet wird, dass ja doch niemand die ganze Wahrheit kennt, dass alle Erkenntnis nur Schatten wahrnimmt. Lässt sich einer solchem Verlust von Glaubensgewissheit und Vertrauen in die Wahrheit des Christentums wehren, wenn man die eben empfohlene Offenheit bewahren will? Ich glaube schon: Nämlich dann, wenn die Wertschätzung der Anderen nicht von außen gefordert wird, sondern wenn sie aus der Mitte des Glaubens wächst. Gerade wenn der Glaube an Gottes Menschenfreundlichkeit und Liebe, die wir mit Hilfe der Bibel erkennen, besonders stark ist, ist es ihm unmöglich, sich diese Liebe begrenzt vorzustellen. Ein solcher Glaube, der mit Gott Erde und Menschen liebt, wird auch in anderen Religionen Gott begegnen – und den Menschen, die auf ihre Weise seine Liebe erfahren. Mit der Tiefe des Glaubens nimmt seine Weite nicht ab, sondern zu.

Es ist unsere plurale und globalisierte Lebenswelt, die der Freiheit der Menschen weiten Raum gibt und deshalb kirchlich so gern gescholten wird. Diese Lebenswelt kann den Glaubenden helfen, sich in solcher Weite zu üben. Unsere christliche Tradition, die in der Freiheit Gottes größtes Geschenk an die Menschen sieht, kann dieser Weite, die allzu schnell zur Leere wird, Sinn und Ziel geben. Vielleicht ist das ein Weg, auf dem der Glaube in unserer Gegenwart heimisch werden kann.

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2. Hingabe

„Der Menschensohn ist nicht gekommen, sich bedienen zu lassen, sondern zu dienen und sein Leben als Lösegeld zu geben für die vielen.“ (Mk 10,45)

„Die deutsche Kirche wird an ihrem Reichtum ersticken.“ Diesen Satz hörte man in den achtziger und neunziger Jahren oft, gerade auch von so genannten kritischen Katholiken. Vermutlich lässt er sich ohne große Mühe auch in den Annalen des Freckenhorster Kreises finden. Um die Jahrtausendwende ist diese Prophezeiung dramatisch widerlegt worden. Mehrere Bistümer standen vor der Zahlungsunfähigkeit. Und wer damals noch mit einem blauen Auge davon kam, ist heute von der Wirtschaftskrise bedroht, wie Bischof Zollitzsch noch Anfang dieser Woche mahnte. Die Kirche in Deutschland wird ärmer und kleiner. Sie verliert nicht nur Geld, sondern auch Mitglieder. Mittelfristig wird das zur Folge haben, dass sie auch an Privilegien in Staat und Gesellschaft verliert. Wann werden die Gruppen derer, die in der Schule noch Religionsunterricht besuchen wollen, so klein, dass er nicht mehr finanzierbar ist? Wann wird der Staat nicht mehr die Theologenausbildung bezahlen wollen? Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis die Konkordate neu verhandelt werden müssen, von denen heute schon manches kaum mehr von einer Bevölkerungsmehrheit getragen wird. Vieles, was die Kirche jetzt noch tut, wird sie nicht mehr tun können. Anderes wird sie nicht mehr so tun können, wie sie es jetzt tut. Die auf dem Konzil so engagiert diskutierte Armut der Kirche rückt plötzlich mitten in Europa in greifbare Nähe. Was aber dann? Woran sich orientieren, wenn es darum geht, sich zu beschränken und allein das Wichtige noch zu tun?

Vor dem Hintergrund des Zitats aus dem Markusevangelium scheint mir die Antwort leicht zu sein: Erste Aufgabe der Christinnen und Christen ist es, denen zu helfen, denen sonst niemand hilft. Diese Hilfe hat eine lange und gute Tradition in der Kirchengeschichte und drohte erst unter den Bedingungen des Wohlfahrtsstaates, in den die Kirchen eingebunden waren, in Vergessenheit zu geraten.

Für mich ist es bis heute eines der überzeugendsten und überraschendsten Beispiele für solche Hilfe in unserer Gegenwart, dass in den achtziger Jahren ausgerechnet die Kirche zu den ersten Initiatoren der Aids-Hilfe gehörte. Oder denken Sie an den amtierenden Berliner Bischof, der mit seiner oft gefürchteten Hartnäckigkeit auch sehr Gutes bewirkt hat: Sein unbeirrbarer Einsatz für illegal in Deutschland lebende Menschen hat schließlich zu wesentlichen Gesetzesänderungen geführt. Oder Donum Vitae: Christen, die Frauen Hilfe anbieten, die in Not sind und anderes suchen als einen leicht erworbenen Abtreibungsschein. Hilfe für die, denen sonst niemand hilft.

Nichts spricht dagegen, solche Nothilfe an andere abzugegen – zum Beispiel den Staat –, wenn diese die Arbeit genauso gut und manchmal noch besser machen. Solcher Abschied ist sogar notwendig: Nur wenn wir solche Aufgaben auch wieder abgeben, wird Kraft frei, dort zu helfen, wo neue Not am Mann oder an der Frau ist.

Denen zu helfen, denen niemand hilft, kann und wird in unserer pluralen und freiheitlichen Gesellschaft auch heißen, sich entschieden an politischen Diskussionen zu beteiligen. Und dies nicht im Gestus der Rechthaberei oder verlorener Monopolansprüche auf Moral und Wahrheit; sondern im Versuch, als eine Gruppe unter anderen beharrlich einzutreten für Menschenwürde, für Menschenrechte, für die Verlierer einer beschleunigten Leistungsgesellschaft.
Man kann dies alles zusammenfassen in dem so gelungen Bonmot von Bischof Jacques Gaillot: „Eine Kirche, die nicht dient, dient zu nichts“ (5. Aufl., Freiburg 1995) – ich würde es nur gern positiv wenden: „Nur eine Kirche, die dient, dient zu etwas.“
Doch obwohl das wie ein Schlusswort zu diesem Abschnitt klingt, muss ich noch einen Hinweis anfügen. „Der Menschensohn ist nicht gekommen, sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen“. Bis jetzt habe ich diesen Satz lediglich so gelesen, als sie die Gestalt Jesu nichts als das Vorbild guten Menschseins. Als gelte es nur, den Satz zum eigenen Lebensmotto zu machen, sich selbst für den Menschensohn zu halten. Eine solche Hybris kann nur zu frustrierender Überforderung führen. Gerade den caritativen Aktivisten unter uns sei die Betrachtung des Petrus bei Fußwaschung empfohlen: Denn ihnen wird es nicht leichter fallen als ihm, sich bedienen zu lassen. Und doch schenkt erst der Glaube, von Gott bedient zu werden, die Freiheit, für andere da zu sein. Dazu hat Luther alles Nötige gesagt – man lasse sich von ihm „Über die Freiheit eines Christenmenschen“ belehren. Solch hohe theologische Gedanken brauchen Erdung: Es lohnt, mit viel Phantasie das Zusammenleben von Christinnen und Christen so zu gestalten, dass sie Zuvorkommenheit und Hilfe nicht nur ständig schenken müssen, sondern auch selbst erfahren dürfen.

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3. Wandlung

„Tut dies, so oft ihr daraus trinkt, zu meinem Gedächtnis.“ (1 Kor 11,25)

Erhebliche Veränderungen liegen hinter uns und vor uns. Ich plädiere, wie Sie hören konnten, dafür, Veränderungen nicht nur zu erdulden, sondern aktiv zu suchen und als Chance zu begreifen. Doch welche Konsequenzen werden all diese Wandlungen für die konkreten Gemeinden haben? Wie sollen und werden die Gemeinden aussehen? Es ist noch nicht klar, wie die Glaubensweitergabe aussehen wird, wenn die klassische Jugendarbeit und der Religionsunterricht nur noch ein Randdasein führen sollten. Wie kommt man zur so genannten „kritischen Masse“, das heißt zu jener Zahl von Gläubigen, die notwendig ist, damit sich lebendige Gruppen bilden können? Welche Formen werden wir entwickeln, wenn das lückenlose Gemeindenetz endgültig reißt? Schon heute zeigt sich der Wert einzelner, besonders profilierter Gemeinden und Gottesdienste, zu denen Menschen von weit her kommen. Auch der Wert von Pluralität innerhalb der Kirche wird uns heute mehr und mehr bewusst. Denn es gibt den christlichen Glauben ja nur in der Vielfalt der Menschen, die ihn leben. Es bleibt zu hoffen, dass sich auch künftig ganz verschiedene Gruppen von Christen zusammenfinden. Aber wie soll diese Vielfalt zusammengehalten werden? Wo kann sie ihr Zentrum finden? Auf keine dieser Fragen kann ich eine klare Antwort geben, auf die meisten nicht einmal mit einer Idee aufwarten.



Doch den mir wichtigsten Punkt will und muss ich nennen – auch auf die Gefahr hin, damit bei aller Nähe zum Konzil fast schon päpstlich zu klingen: Eine Kirche, in deren Mittelpunkt nicht die Eucharistiefeier steht, kann ich mir nicht vorstellen. Wenn ich das betone, geht es mir nicht um die hochspekulative Theologie der Gegenwart Christi in Brot und Wein. Und es geht mir erst recht nicht um die Besitzstandswahrung für Kleriker. Beides hat mit dem nüchternen Grundvollzug der Eucharistie wenig zu tun.

Dieser Grundvollzug ist genauso einfach wie weltbewegend. In der Eucharistie wird das Geheimnis des Lebens sichtbar: Wir leben davon, dass für uns und mit uns geteilt wird; dass wir das, was wir am dringendsten brauchen, geschenkt bekommen. Und wir geben Leben weiter, indem wir teilen. Eigentlich ist das alles. Das allein genügt, weil es Gott gegenwärtig setzt. Das anzuerkennen heißt, sich wandeln zu lassen und zu wandeln: Denn diese Anerkennung bedeutet den Verzicht darauf, sich um des eigenen Lebens willen anderer zu bemächtigen.4

Hier wird die Weite, von der ich im ersten, und der Dienst, von dem ich im zweiten Punkt sprach, symbolisch erfahren – und damit Realität.

Sicher werden wir, wird die Kirche nicht aufhören, nach geeigneten Formen für diese Feier zu suchen. Damit ist sie schließlich seit ihren ersten Anfängen beschäftigt. Ich habe mich früher selbst engagiert an dieser Suche beteiligt. Doch je älter ich werde, desto anspruchsloser – oder auch anspruchsvoller – werde ich in dieser Hinsicht. Vielleicht geht es manchen unter Euch und Ihnen ja ähnlich: je nüchterner und schlichter die Eucharistie gefeiert wird, desto lieber ist es mir.

Die Eucharistiefeier ist das Zentrum der Kirche. In ihr wird beides eingeübt: Das Sich-beschenken-Lassen – und das Sich-Verschenken. Nur auf den ersten Blick ist das ein Widerspruch. Das eine lebt vom jeweils anderen. Je mehr es der Kirche – und uns – gelingt, diese Doppelbewegung einzuüben, desto unwichtiger wird die ständige Sorge um uns selbst und um die Kirche. Die sich in Freiheit hingeben, sind nicht mehr ratlos: Sie wissen, dass sie für andere und füreinander da sind.

Es ist gut, dass der Freckenhorster Kreis das immer bewusst gehalten hat. Möge es noch viele Jahre so bleiben!

1) Das lässt sich nicht nur in den explizit theologischen oder lehramtlichen Texten Benedikts XVI. erkennen, sondern in besonderer Weise in dem Gespräch, das er als Kurienkardinal mit Jürgen Habermas führte: Habermas, Jürgen / Ratzinger, Joseph, Dialektik der Säkularisierung. Über Vernunft und Religion, 6. Aufl., Freiburg u.a. 2006.
2) M. Bongardt, Entschieden ratlos. Überlegungen zur Situation der Kirche, angestoßen von Heinrich Peter Spieß, in: Pastoralblatt 43 (1991), 39-51.
3) Wertvolle Anregungen für das Folgende habe ich in zwei Büchern gefunden, die gern weiterempfehle: Walter, Peter (Hg.), Gottesrede in postsäkularer Kultur, Freiburg u.a. 2007; Schweidler, Walter (Hg.). Postsäkulare Gesellschaft. Perspektiven interdisziplinärer Forschung, Freiburg 2007.
4) Diese Deutung der Eucharistiefeier ist angestoßen durch das äußerst lesenswerte Buch von Gottried Bachl, Eucharistie. Macht und Lust des Verzehrens, St. Ottilien 2008.

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ARTIKEL 4:

Christentum ñ Gemeindereligion

von Angelika Wilmes

Der Glaube lebt von unten

„Gott hat ihn auferweckt! Er geht euch voraus nach Galiläa. Dort werdet ihr ihn sehen!" (Mk 16) So lautet bei Markus die Osterbotschaft. In Galiläa versammelt sich die erste Christengemeinde, dort erfahren die Frauen und die Jünger Jesus als den Lebendigen.

Von den Gemeindekirchen zur „Kirche"

Die ersten Christen nannten ihre Hausgmeinden „Ekklesia", Kirche. Paulus schrieb an die „Kirchen" in Rom, Ephesus und Galatien. Heute sprechen wir von der Kirche und haben eine das Bild einer Pyramide vor Augen, deren Basis – ganz unten – die Gemeinden bilden. Dieses Bild wäre gar nicht so falsch, wenn die hierarchische Verfasstheit der Kirche nicht auch zu einem hierarchischen Machtgefälle geführt hätte: Alle Macht in den oberen Ebenen, auf der unteren ist das Mitspracherecht – etwa im Gemeinderat – kirchenrechtlich vom Pfarrer abhängig. In Wirklichkeit macht das Bild der Pyramide, die unten immer breiter wird, allerdings sehr deutlich, wer die Kirche eigentlich trägt, nämlich die Vielen an der Basis.

Christliche Kirche – Gemeindekirche

Auch die heutige hierarchisch-zentralistische Gliederung gerade der katholischen Kirche ändert nichts an ihrem Charakter: Sie ist wesensmäßig Gemeindekirche. Was bedeutet das?

Christlicher Glaube verwirklicht sich von Anfang an nicht in privater Zurückgezogenheit oder isolierter Weltabgeschiedenheit, sondern in Gemeinschaft. Jesus sammelt eine Gruppe von Jüngern um sich. Jüngste Forschungen machen es wahrscheinlich, dass auch deren Frauen dabei waren. Er verkündet das Reich Gottes, das entstehen kann an „Orten" der Gemeinschaft, wo der Wille Gottes, die Liebe – wenn auch bruchstückhaft – schon erfahrbar wird. Solche Orte fand Jesus überall da, wo ihm Männer und Frauen auf seinem Weg folgten, wo Kranke, Arme, und Schuldiggewordene bei ihm Heilung und Versöhnung suchten oder ihn hören wollten.

Christlicher Glaube beruht primär nicht auf einer Lehre, nicht auf theologischen Glaubenssätzen, nicht auf dogmatisierten Formeln. Solche Schutzvorrichtungen müssen sein, soll die Identität einer solchen Glaubensgemeinschaft nicht aufs Spiel gesetzt werden. Sie machen aber nicht das Christsein aus. Eine irrige Lehre kann folglich nur dann grundsätzlich von Jesus und der Kirche trennen, wenn sie unversöhnlich Liebe und Gerechtigkeit missachtet. Über alle anderen strittigen Fragen sollte in offenem geschwisterlichem Dialog diskutiert und notfalls auch gestritten werden können, ohne dass man sich gegenseitig aufgibt.

Ein Glaubensgerüst dagegen, das auf Biegen und Brechen verteidigt werden muss, bindet nicht nur Kräfte, es verengt die Sicht, vergiftet die Atmosphäre und behindert den Blick auf die wirklichen Fragen und Probleme, die jede Zeit den Menschen und damit der Kirche stellt.
Jesus geht es um unsere Lebenspraxis, um unser Handeln nach seinem Vorbild, das besser als jede Predigt von Gott erzählt, der den Menschen in Liebe zugewandt ist. Wie eine solche Lebenspraxis aussehen kann, stellt uns Jesus in der Bergpredigt vor Augen. Wir neigen dazu, sie als überforderndes Ideal abzutun, ungeeignet für den christlichen Alltag. Es stimmt: Auf uns selbst gestellt, sind wir überfordert. Die Gemeinde dagegen ist der Ort, an dem im Geist der Bergpredigt Gegenentwürfe zum gesellschaftlichen Alltag möglich werden:

Gemeinde auf der Spur Jesu

1. Überschaubar
Raum für ein solches Christsein kann nur eine überschaubare Gemeinde bieten. Anonyme Gottesdienstorte, Großgemeinden mit fünf- bis zehntausend Mitgliedern sind keine „erweiterten Glaubensräume", sondern allenfalls gut durchorganisierte Einrichtungen zur Versorgung mit Sakramenten. Kleine Strukturen sind gefragt, wenn es darum geht, herzliche Hilfsbereitschaft, Toleranz, eine faire Streitkultur und solidarische Parteinahme gegen jede Art von Ausgrenzung zu üben. Kurz: Glaube, wenn er nicht folgenlos bleiben soll, braucht eine überschaubare Gemeinschaft.

2. Einladend, offen, vorurteilsfrei
Christliche Gemeinde schottet sich nicht ab, entwickelt keine Festungsmentalität in einer vermeintlich feindlichen Umwelt. Ihre unterschiedlichen Gruppierungen bleiben nicht für sich, sie bringen sich ein. Bei Gottesdiensten, Veranstaltungen und Festen ist jeder willkommen. Dem Engagement können sich Interessierte anschließen, ohne zur Gottesdienstgemeinde zu gehören. Christliche Gemeinde drängt niemanden an den Rand, schließt niemanden aus.

3. Herrschaftsfrei

Christliche Gemeinde kommt nicht ohne Leitung aus. Herrschaftsstrukturen jedoch zerstören sie. Alle haben als Getaufte den gleichen Status, Meinung und Fähigkeiten aller sind gefragt, alle tragen Verantwortung.

4. Solidarisch

Christliche Gemeinde verwirklicht sich im Dienst. Sie dreht sich nicht um sich selbst, nimmt vielmehr ihr Umfeld in den Blick, wo sie sich ohne Vorurteile einbringt. Sie arbeitet ohne Berührungsangst  zusammen auch mit nichtchristlichen Gruppen und Fachleuten, wenn sie die gleichen Ziele verfolgen. Dabei richtet sich ihr Blick nach unten und nach außen. Ihr Interesse ist auf die Ränder, auf die Peripherie gerichtet, wo die zu finden sind, für die niemand eintritt, die nirgends dazugehören. Ihnen gilt ihr Engagement.

5. Ökumenisch

Christliche Gemeinde pocht nicht auf ihr Evangelisch- oder Katholischsein. Sie ist sicher, dass Jesus keine Kirchenspaltung gewollt hat, und lebt eine selbstverständliche Ökumene.

Keine Gemeinde ohne Eucharistie

Unverzichtbar auf diesem von Jesus vorgezeichneten Weg ist die gemeinsame sonntägliche Feier. Die Eucharistiefeier wird in ihrem Sinn entstellt, wenn sie vornehmlich als Sonntagspflicht verstanden wird, an der man „praktizierende" Katholiken erkennt. Sie ist vielmehr das „Sakrament der Gemeinde".

Die Erinnerung an Jesus beim Hören der biblischen Texte und im Zeichen des gemeinsamen Essens und Trinkens, wie er es so oft mit Jüngern und Außenseitern getan hat, ist immer neue Bestärkung, den Weg Jesu weiterzugehen – allen Widerständen und Rückschlägen zum Trotz. Sie ist aber auch Ermutigung zum solidarischen Eintretens für Benachteiligte. Ohne den Sonntag, ohne das wohlverstandene „Sonntagsgebot" verblasst der Glaube, ermüdet das Engagement.

Fazit:

Darum gilt: Gemeinde ist das, was ihr Name sagt, eine Gemeinschaft von Menschen, die in zuversichtlichem Glauben versuchen, den Weg Jesu zu gehen.

Gemeinde ist der Ort,
Wenn alle Gebote zusammengefasst sind im Liebesgebot, dann braucht es Gemeinschaft, um dieses Gebot zu leben. Es leuchtet ein, dass eine solche Gemeinde überschaubar bleiben muss. Erweiterte Glaubensräume mit unverbindlicher Angebotsstruktur können dem Anspruch Jesu kaum gerecht werden.

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ARTIKEL 5:

Menschenrechte in der Kirche

von Heribert Franz Köck

Man könnte der Meinung sein, die Menschenrechte seien nirgends so gut aufgehoben wie in der Kirche, die Kirche sozusagen die gelebte Menschenrechtsgemeinschaft, weshalb eine Diskussion über Menschenrechte in der Kirche keinem praktischen Bedürfnis entspreche und man sich lieber mit anderen Dinge beschäftigen solle. Man könnte aber auch der Meinung sein, dass es keinen Sinn mache, über Menschenrechte in der Kirche zu sprechen, weil die Amtskirche diese wie andere wichtige innerkirchliche Probleme ohnedies bewusst ignoriere und daher auch nicht bereit sei, in einen Dialog darüber einzutreten, weshalb man aufbessere Zeiten warten müsse. [...]

Barrieren gegen Freiheit

Die moderne Menschenrechtssicht hat ihre Grundlagen in der Scholastik der Neuzeit, wie sie insbesondere von der sog. Schule von Salamanca vertreten wurde, wo sich im Zuge der Entdeckungen neuer Kontinente und dortiger Staatsgebilde die Auffassung durchsetzte, dass die Beziehungen zwischen den Völkern nicht von der Religion, sondern vom Naturrecht bestimmt sei. [...]

Für die Kurie stellten sich die Menschenrechte vor allem als eine Kombination protestantischer und revolutionärer Auffassungen dar; daraus erklärt sich deren fortgesetzte Ablehnung durch die Päpste, vor allem jenen des 19. Jhs. So verwarf noch Leo XIII. in seiner Enzyklika Libertas praestantissimum donum von 1888 die Idee der Menschenrechte und Bürgerrechte mit der Formulierung: „Die uneingeschränkte Freiheit des Denkens und die öffentliche Bekanntmachung der Gedanken eines Menschen gehören nicht zu den Rechten der Bürger." An anderer Stelle nannte er es völlig ungerechtfertigt, die unbegrenzte Freiheit des Denkens, der Rede, des Schreibens oder des Gottesdienstes zu fordern, zu verteidigen oder zu gewähren, als handle sich dabei um Rechte, die dem Menschen von Natur aus verliehen sind. Auch im 20. Jh. vertrat man an der Kurie z.B. noch die Auffassung, volle Religionsfreiheit könne nur den Katholiken zugestanden werden, allen anderen allenfalls eine eingeschränkte Religionsfreiheit, und zwar auch nur dann, wenn sich dies aus Opportunitätsgründen nicht vermeiden ließe. Ein letztes markantes Beispiel für eine solche Allianz zwischen Kirche und Staat ist das spanische Konkordat von 1953, in welchem die katholische Religion als Staatsreligion verankert wurde, was man an der Kurie als ideale Regelung ansah. Andere christliche Konfessionen waren hingegen Einschränkungen unterworfen. Erst mit der Erklärung des Zweiten Vatikanums über die Religionsfreiheit Dignitatis huma-nae bekannte sich die Katholische Kirche zur Religionsfreiheit als zu einem jedem Menschen kraft seiner Natur zustehenden Recht und zwar ohne Rücksicht darauf, welcher Religion er angehört. [...]

Das bisher Gesagte bliebe allerdings bloße Theorie, wenn nicht gezeigt werden könnte, dass zumindest einige der international anerkannten Menschenrechte tatsächlich auch für den kirchlichen Bereich gelten. Ich greife hiefür primär auf die durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechte, dann auch auf die Europäische Grundrechtscharta und — zum besseren Verständnis — auf den Grundrechtskatalog des Bonner Grundgesetzes. Dabei scheide ich fürs erste jene Menschenrechte aus der näheren Betrachtung aus, gegen welche die Kirche aus faktischen Gründen nicht verstoßen kann, weil sie heute weder selbst über die staatlichen Zwangsmittel verfügt noch ohne weiteres auf das bracchium saeculare zurückgreifen, ihrRecht also durch den Staat durchsetzen kann. [...] damit verbleiben jedenfalls folgende Rechte:

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Das Recht auf ein faires Verfahren

Das kanonische Prozessrecht hat die Entwicklung zum modernen Prozessrecht nicht mitgemacht. Das betrifft insbesondere die Schriftlichkeit des Verfahrens, die es dem Gericht unmöglich macht, sich ein eigenes Bild vom Vorbringen der Parteien und der Zeugen zu machen, den Parteien aber, Zeugen der anderen Seite ins Kreuzverhör zu nehmen, dann bestimmte Beweisregeln, welche die freie Beweiswürdigung des Gerichts ausschließen oder doch beschränken, und bestimmte Rechtsvermutungen zum Nachteil der Parteien, die von diesen erst widerlegt werden müssen, obwohl im Zweifel von der Freiheit der Parteien von bestimmten Verpflichtungen auszugehen wäre. Da Unmittelbarkeit des Verfahrens und freie Beweiswürdigung als Grundpfeiler der Rechtsprechung anzusehen sind, verletzt ihr Fehlen das Recht auf ein faires Verfahren.

Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Dieses Recht umfasst auch die freie Entscheidung der Ehegatten über die Art und den Umfang der sexuellen Beziehung sowie darüber, ob und wie viele Kinder sie wollen. Da jeder der beiden genannten Aspekte/f ein für sich gerechtfertigtes Bedürfnis betrifft, muss es den Ehegatten erlaubt sein, die Befriedigung des einen von der Befriedigung des anderen so zu trennen, dass nicht das eine durch das andere ausgeschlossen oder beeinträchtigt wird. Dies schließt die Freiheit der Mittelwahl ein, die nur dort keine unbeschränkte sein kann, wo diese Freiheit mit der Freiheit anderer auf Genuss ihrer Grundrechte kollidiert. Das Recht auf Eeben, auch jenes des Ungeborenen, ist also bei der Wahl der Mittel selbstverständlich in Betracht zu ziehen.
Die Gedanken- und Gewissensfreiheit Nicht nur Einschränkungen, wie sie ein Rede- oder Publikationsverbot für den Betroffenen darstellen, erscheinen als eine Verletzung der Freiheit der Meinungsäußerung; sie wird schon durch die Verpflichtung zu einem kirchlichen Imprimatur für Druckschriften verletzt, weil das Imprimatur-Verfahren nichts anderes als eine kirchliche Vorzensur ist.

Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Mit diesem Grundrecht kollidieren alle Verbote - mögen sie nur für kirchliche Amtsträger oder auch für sonstige Kirchenmitglieder gelten -, sich inner- und außerhalb der kirchlichen Gemeinschaft mit anderen zu versammeln oder Vereinigungen einzugehen, und zwar gleichgültig, ob diese Aktivitäten kirchliche oder weltliche Ziele verfolgen. Daher waren z.B. früher bestehende Verbote zur Mitarbeit in sog. freien, d.h. weltanschaulich nicht gebundenen Gewerkschaften ebenso menschenrechtswidrig, wie es heute das Verbot sog. „Priestergewerkschaften" zum Schutz der Rechte der Priester gegenüber der kirchlichen Obrigkeit wäre.

Das Recht auf Eheschließung

Hier sind gleich zwei Kernpunkte der heutigen Kirchenkrise angesprochen. Der eine ist die Wiederverheiratung Geschiedener, die sich zwar nicht dem - wie oben ausgeführt, allerdings ohnedies ebenfalls menschenrechtswidrigen, weil kein faires Verfahren ermöglichenden — kirchlichen Eheprozess mit dem Ziel der Nichtigkeitserklärung ihrer ersten Ehe unterzogen haben, deren Ehe aber hie et nunc nicht reparabel ist und die daher vor der Wahl stehen, entweder eine neue Ehe einzugehen oder faktisch ehelos zu leben. Das kirchliche Verbot der Wiederverheiratung solcher Geschiedener ist daher mit dem Recht auf Eheschließung, das ja ganz selbstverständlich auch den umfassenden „Gebrauch" der Ehe einschließt, ebenso unvereinbar wie die an das Zuwiderhandeln geknüpften kirchlichen Sanktionen, z.B. die Nichtzulassung zur Teilnahme am eucharistischen Mahl, außer unter bestimmten (von menschenrechtlichen Standpunkt aus wiederum unzumutbaren) Bedingungen.

Der andere Punkt ist das Verbot der Eheschließung für kirchliche Amtsträger ab einem bestimmten Weihegrad. Ganz abgesehen von den negativen praktischen Folgen dieses Verbots, die von der für die verständnislose Öffentlichkeit oft unglaubwürdigen und daher als scheinheilig betrachteten Lebensführung von in eheähnlichen oder zumindest sexuellen Beziehungen lebenden Priestern einerseits bis zur überdurchschnittlichen Konzentration von homosexuell oder pädophil geneigten Personen im Klerikerstand andererseits reichen, ist der Zwangszölibat schon in der Theorie einer der gravierendsten Verstöße des kirchlichen Rechts gegen die Menschenrechte und legt vielen, die sich zum Priestertum berufen fühlen und glauben, den Zwangszölibat dafür in Kauf nehmen zu müssen und zu können, Lasten auf, die sie später oft bis an oder sogar über die Grenze des physisch und psychisch Erträglichen fordern.

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Das Recht auf Bildung

Mit diesem Recht sind Bücherverbote unvereinbar, mögen sie sich wie einst um das Lesen der Bibel in der Landessprache oder wie bis zum Zweiten Vatikanum um den Index librorum prohibitorum handeln, auf dem im Laufe der Zeit die Werke so gut wie aller wichtigen Denker der Neuzeit standen, ganz gleich, ob sie sich mit Theologie, Philosophie oder Naturwissenschaften beschäftigten, sodass noch während meiner eigenen Studienzeit das Bonmot im Umlauf war, wer nicht auf dem Index stünde, sei nicht bedeutend. Vom Recht auf Bildung dürfte sich aber wohl auch die Verpflichtung ableiten lassen, den Schülern und Studenten in kirchlichen Lehranstalten eine umfassende Bildung auf dem letzten Stand der Wissenschaft zu vermitteln, ob es sich dabei nun um eine altersangemessene Sexualkunde, um naturwissenschaftliche Erkenntnisse oder  um neue exegetische Einsichten handelt. [...] Dass die Wissenschaft, auch die theologische, von der kirchlichen Obrigkeit noch immer als Gefahr und nicht als Chance gesehen wird, zeigen die Ausritte von Josef Ratzinger/Benedikt XVI. gegen die moderne Exegese in seinem Buch „Jesus von Nazareth".

Die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten

Diese Freiheit umfasst das Recht, sich frei für einen Beruf entscheiden zu können. Dieses Recht der freien Berufswahl darf keinen anderen Beschränkungen unterworfen werden als jenen, die sich seiner Natur nach ergeben. Wer die Anforderungen, die ein bestimmter Beruf notwendig mit sich bringt, nicht erfüllen kann, ist natürlich von seiner Ergreifung ausgeschlossen.

Im kirchlichen Bereich ist mit der Berufsfreiheit ebenfalls ein Kernpunkt der gegenwärtigen Krise angesprochen. [...] Der entscheidende Knackpunkt bei der Berufsfreiheit ist aber, dass die Kirche den Zugang zu mit einem bestimmten Weihegrad verbundenen kirchlichen Ämtern für verheiratete Personen im weitaus größten Bereich, nämlich jenem des lateinischen Ritus, grundsätzlich verschießt. Da man aber nicht behaupten kann, dass verheiratete Personen von Natur aus zur Ausübung derartiger Ämter untauglich wären - dagegen spricht schon rein faktisch das Beispiel der verheirateten Priester in den katholischen Ostkirchen sowie im gesamten Bereich der Orthodoxie und anderer Orientalen, bei den Anglikanern, den Altkatholiken und den Evangelischen Kirchen —, handelt es sich um eine unzulässige Beschränkung des Grundrechts auf Berufsfreiheit, das wiederum Teil des umfassenderen Menschenrechtes ist, das eigene Leben in Freiheit nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Das allgemeine Diskriminierungsverbot

Die Katholische Kirche verweigert bekanntlich Frauen den Zugang zu allen mit der Weihe verbundenen Ämtern und Funktionen und beruft sich dabei auf die Tradition, die heute freilich sonst nur noch von den Orthodoxen und anderen Orientalen gepflogen wird, bei den Anglikanern, den Altkatholiken und den Evangelischen hingegen bereits aufgegeben wurde.

Unterschiedliche Rechte und Pflichten für Frauen und Männer dürfen nur dort angenommen werden, wo sie sich aus der Natur der Sache ergeben. Die Einwände gegen die Zulassung von Frauen zur Ordi-nation beruhen aber auf keinen natürlichen Unterschieden von Mann und Frau.

[...]

Eine solche Ungleichheit könnte nur darin begründet sein, dass kirchliche Amtsträger in persona Christi handeln, und Jesus (auch) Dinge getan habe, die nur ein Mann tun / könne. Es lässt sich aber nicht in einem einzigen Punkt zeigen, dass Jesus irgendetwas getan hat, für das es nicht genügt hätte, bloß Mensch zu sein und wofür man hätte spezifisch Mann sein müssen. [...]

Das Recht auf wirksame Beschwerde bei Verletzung eines Menschenrechts

Unter einer wirksamen Beschwerde ist eine solche zu verstehen, welche die Überprüfung der behaupteten Verletzung durch eine unabhängige und unparteiische Instanz auf der Grundlage eines rechtlich ausreichend verankerten Katalogs anerkannter Menschenrechte ermöglicht. In der katholischen Kirche gibt es aber keinen solchen Menschenrechtskatalog; und der Umstand, dass man einen solchen von Seiten der Kurie nicht wollte, mag dazu beigetragen haben, dass das noch unter Paul VI. diskutierte Projekt einer Lex fundamentalis ecclesiae nicht zur Ausführung kam. Weiters gibt es auch keine unabhängige und unparteiische Instanz, weil es in der Kirche - im Gegensatz zum Staat - bisher noch nicht einmal theoretisch gelungen ist, das Prinzip der Gewaltenteilung zur Anerkennung zu bringen, obwohl dasselbe ohnedies nur ein relatives sein kann, weshalb es im Staat nicht der Einheit der Staatsgewalt und in der Kirche nicht der Einheit der Kirchengewalt entgegensteht. [...]

Damit fehlt nur noch die Antwort auf die Frage, wie Menschenrechte heute in der Kirche durchgesetzt werden können. Dass eine Durchsetzung in einem rechtsförmigen Verfahren mangels eines entsprechenden kirchenrechtlich verankerten Rechtsschutzes derzeit nicht möglich ist, haben wir schon festgestellt. Manche potentiellen Menschenrechtsverletzungen werden zum Glück praktisch nicht spürbar, z.B. dort, wo die kirchliche Seelsorge aus pastoralen Gründen bestimmte Verbote in ihrer Verbindlichkeit im Einzelfall relativiert, wie dies bisweilen bei der Segnung einer zweiten Ehe oder der Zulassung kirchenrechtlich unzulässig Verheirateter zum eucharistischen Tisch geschieht. In anderen Fällen liegt es am Betroffenen selbst, seine Menschenrechte im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu nutzen und menschenrechtswidrige kirchliche Normen zu ignorieren. Das ist freilich ein für alle Seiten oft sehr unbefriedigender Zustand. Darauf, dass diese besseren Zeiten kommen, können wir freilich alle hinwirken, insbesondere durch das Schaffen eines Problembewusstseins und durch entsprechende Überzeugungsarbeit. Jedem und jeder, der oder die hier seinen/ihren Beitrag leistet, muss aufrichtig gedankt werden.

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